Sehr geehrter Herr Vogel, sehr geehrter Herr Reiner,
schon längst wollte ich Ihnen schreiben und komme endlich dazu. Es geht um die neuen Kontoführungsgebühren. Diese sind für mein Konto xxxxxxxx von 3,25€ auf 9,90 € gestiegen; haben sich also mehr als verdreifacht. Auf meinem Konto gibt es jeden Monat einen Geldeingang und i.d.R. 2 Geldabgänge, ab und zu einen Dritten Geldabgang; ich habe keine Girokarte und hole von dort kein Bargeld ab, es ist ein reines Onlinekonto. Das heißt pro Buchung zahle ich zwischen 2,48 und 3,30 € Gebühren.
Seien Sie mir nicht böse, aber fällt das nicht bereits §138 BGB?
Wenn diese wucherhaften Gebühren aber wirklich rechtens sein sollten, was ich gerade prüfen lasse, so hoffe ich doch wenigstens, dass Ihre kleinsten Angestellten (Reinigungskräfte, Hausmeister und kleine Schalterangestellten) davon am meisten profitieren und deren Gehalt um min. 50% gestiegen ist. Oder sind damit nur die Vorstandsgehälter erhöht worden?
Mit der Bitte diese immense Erhöhung zu begründen Ihr (Noch)Kunde
Stefan Heidrich