Ich bin immer noch fassungslos ob des Inhalts des Artikels „Plan B sieht wenig Verkehrsberuhigung vor“ vom 27.10.2021 zur Sanierung der Becksteiner Straße in Lauda. Zu Erinnerung: An dieser Straße liegen 4 Schulen und mehr oder minder direkt 2 Kindergärten und die gesamte Straße wird als Schulweg genutzt. Zudem ist diese Straße im Wohngebiet mit einigen Eigenheimen und rund 150 angrenzenden Eigentums- und Mietwohnungen.
Geplante Verkehrsberuhigung und damit Verlangsamung des Verkehrs: Fehlanzeige. Damit geplant einhergehender Lärmschutz für Anwohner (ich als Betroffener weiß wovon ich da rede): Fehlanzeige. Ein geplanter Fahrradschutzstreifen: Fehlanzeige. Ja, es soll 5 Fußgängerquerungen geben, aber wird es das alleine rausreißen?
Der Unterschied zwischen Tempo 50 und Tempo 30 auf dieser Strecke würden einen Autofahrer vielleicht 20 Sekunden mehr kosten, brächte aber für Fußgänger und Fahrräder ein Riesenplus an Sicherheit und zusätzlich für Anwohner einen Riesenschub an Lärmschutz!
Städte wie Freiburg oder Berlin planen flächendeckendes Tempo 30 einzuführen und kämpfen dahingehend für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Bei uns dagegen gibt es trotz wachsendem Autoverkehr nur ein „weiter so“.
Eine Straße wird nicht für die nächsten 5 Jahre saniert, sondern mit diesem Status quo müssen wir dann die nächsten 50 Jahre leben. Wie können Verwaltung und Gemeinderat so etwas planen bzw. so einer Planung zustimmen?
Artikel zum Leserbrief: https://www.fnweb.de/orte/lauda-koenigshofen_artikel,-lauda-koenigshofen-plan-b-sieht-wenig-verkehrsberuhigung-vor-_arid,1870616.html