Brief an MdBs Warken & Gerig

Sehr geehrter Herr Gerig,

im September hat Herr Minister Altmaier einen Entwurf für eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt. Die darin enthaltenen Ziele sind völlig unzureichend für den Klimaschutz! Sie reicht auch nicht aus um die entstehende Lücke aus Atom- und Kohleausstieg zu schließen und schon gar nicht für die angelaufene Verkehrswende hin zu elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Die Neufassung schafft eher neue Hürden statt die Erzeugung und Nutzung von Solarenergie zu erleichtern!

Eigentlich hatte ich erwartet, dass in Zeiten von Kohle- und Atomausstieg eine Regierung eine Förderung von Solarenergie in ein EEG schreiben wird, so dass es sich lohnt alle Dächer, egal ob Wohnhäusern oder Gewerbehallen, mit Solarkraftwerken unterschiedlichster Größen zu bestücken. Es sieht aber so aus, als ob diese Chance mal wieder vertan wird. Deswegen fordere ich Sie auf, sich für eine Solaroffensive einzusetzen.

Hier meine wichtigsten Forderungen für Sie dazu kurz zusammen gefasst:

  • Erhöhen Sie die Ausbauziele! Statt der geplanten 5 GW ist eine jährlich zugebaut Leistung von 15 GW sinnvoll und notwendig.
  • Die geplante Ausschreibungspflicht für Solar-Dachanlagen ab 500 Kilowatt ist kontraproduktiv. Sie verhindert Solar-Anlagen auf Gewerbedächern, denn Dachanlagen werden i.d.R. von Einzelinvestoren geplant. Bei denen würde ein Ausschreibungsverfahren eine unzumutbare Hürde darstellen. Stattdessen macht es Sinn die Ausschreibungspflicht auf die in der EU-Richtlinie vorgeschlagenen 1000 Kilowatt zu erhöhen.
  • Solaranlagen für den Eigenverbrauch müssen gänzlich von Abgaben und Umlagen befreit werden. Selbst angebautes Obst und Gemüse wird ja auch nicht mit Abgaben und Umlagen belegt. Ebenso widersinnig ist es selbst erzeugten Strom damit zu belasten und bremst eher den so wichtigen PV-Ausbau! Und das gilt nicht nur für Eigenheimbesitzer, sondern auch für Mieter.
  • Altanlagen, die älter als 20 Jahre sind, müssen ein Bestandsrecht haben. Es macht keinen Sinn sie wie neue Anlagen einzustufen, die mit teurer Messtechnik ausgestattet sein müssen. Ebenso sollten der Eigenverbrauch aus diesen Altanlagen von der EEG-Umlage befreit bleiben. Die Vergütung von Strom aus diesen Anlagen sollte ausreichend sein. Damit können diese immer noch leistungsfähigen Anlagen weiter betrieben werden und müssen nicht auf dem Schrott landen, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch mehr als sinnfrei wäre.

Ich fordere Sie auf sich für eine ökologisch sinnvolle Neufassung des EEG einzusetzen, auch in Ihrer Verantwortung für alle Bewohner Ihres Wahlkreises!

Viele Grüße
Stefan Heidrich


Antwort von Nina Warken am 08.12.2020

Sehr geehrter Herr Heidrich,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 4. Dezember 2020 zur Novellierung des EEG-Gesetzes.

Ihr  Bestürzen über einige Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurf zur EEG-Novelle kann ich gut nachvollziehen. Viele meiner Kollegen in der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen wie auch ich an vielen Stellen noch  Änderungsbedarf. Ganz oben auf der Agenda standen und stehen u.a. der unbürokratische und wirtschaftlich attraktive Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen sowie die die Regelungen beim Eigenverbrauch. Ich kann Ihnen versichern, dass wir weiterhin im Rahmen der noch laufenden parlamentarischen Beratungen intensiv mit unserem Koalitionspartner SPD verhandeln werden, um geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit  Investitionen in erneuerbare Energien weiterhin für jeden einzelnen Bürger wirtschaftlich lohnenswert bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Warken


Deutscher Bundestag
Nina Warken, MdB
Integrationsbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-78102
Fax: 030/227-76707
nina.warken@bundestag.de


Anwort von Alois Gerig am 18.12.2020:

Sehr geehrter Herr Heidrich,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2020 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) und der Solarenergie.

Die Novelle des EEG wurde gerade im Bundestag verabschiedet. Das grundlegend novellierte EEG wird nun anschließend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Bei den Beratungen über den Entwurf im parlamentarischen Verfahren war ich eng eingebunden und habe mich dabei für eine nachhaltige, sichere und wirtschaftliche Stromversorgung durch erneuerbare Energien eingesetzt.

In der Novelle wurden deutliche Verbesserungen für die Solarenergie verankert. Den meisten Ihrer Anliegen wurde dabei zumindest teilweise entsprochen.

Betreiber größerer PV-Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt können zukünftig wählen, ob sie an einer Ausschreibung teilnehmen oder eine Festvergütung in Anspruch nehmen wollen. Letztere erhalten sie für 50 Prozent des erzeugten Stroms. Den Rest der Energie können sie selbst verbrauchen oder direkt vermarkten. Damit hoffen wir, das ungenutzte Potenzial von Gewerbehallen zu heben und gleichzeitig die oftmals landwirtschaftlich wertvollen Freiflächen zu entlasten. Auch die Vergütungsbedingungen haben wir durch den atmenden Deckel verbessert.

Einem weiteren wichtigen Anliegen, der Anhebung der Eigenverbrauchsgrenze bei kleinen Erneuerbaren-Anlagen, wurde entsprochen. Die EEG-Umlagebefreiung für selbst verbrauchten Strom wurde auf die Menge von 30 Megawattstunden angehoben und soll künftig für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gelten. Damit werden die meisten PV-Dachanlagen von Ein- und Zweifamilienhäusern von der EEG-Umlage befreit. Dies gilt auch für Bestandsanlagen, einschließlich ausgeförderter Anlagen (Ü20-Anlagen). Diese dürfen ganz grundsätzlich Eigenverbrauch nutzen.

Smart Meter sind ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung des Energiesystems und damit für das Gelingen der Energiewende. Gleichzeitig ist es wichtig, Bestands-Kleinanlagen nicht durch zu hohe Einbaukosten über Gebühr zu belasten. Daher haben wir die Verpflichtung für den Einbau von Smart Metern für Kleinanlagen stark abgeschwächt. Kleinstanlagen im Bestand werden von der Smart-Meter-Pflicht ganz ausgenommen. Anlagen müssen erst ab 7 kW sichtbar und ab 25 kW sicht- und steuerbar gemacht werden durch den Einbau der entsprechenden intelligenten Zähler. Bei Neuanlagen müssen wir hingegen ambitionierter vorgehen, um die Digitalisierung der Energiewende vorantreiben. Hierzu wird das BMWi im Frühjahr 2021 noch eine Verordnung zur Ausgestaltung der technischen Anforderungen und Kosten vorlegen. Bis dahin gilt vorübergehend eine analoge Regelung wie bei Bestandsanlagen.

Auch beim Mieterstrom gibt es Verbesserungen: Mieterstromprojekte werden bei der Gewerbesteuer entlastet.

Mit diesen Maßnahmen sind wir nun auf einem guten Weg, die ambitionierten Ziele der Energiewende weiter zu verwirklichen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, Gesundheit und vor allem frohe Weihnachtstage.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alois Gerig

———————————————-
Deutscher Bundestag
Büro Alois Gerig, MdB
Vorsitzender des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: 030-227 71297
Fax: 030-227 76394
E-Mail: alois.gerig@bundestag.de
Homepage: www.alois-gerig.de

Nasi Goreng (vegan)

Nasi Goreng vegan

Zutaten (für 3 Portionen)

  • 120 g Basmati Reis
  • 200g Räucher-Tofu
  • 1 Möre
  • 1 rote Paprika
  • 80 g Erbsen (frisch oder gefroren)
  • 1 kleine rote Zwiebel
  • 2 Zehen Knoblauch
  • 5 cm Ingwer
  • 25g Pinienkerne
  • Soja-Soße
  • Rotwein
  • Olivenöl
  • Pfeffer
  • Salz
  • Curry

Zubereitung:

  • Knoblauch und Ingwer in einer Knoblauchpresse auspressen
  • Tofu in Stifte von 0,5 cm schneiden
  • Tofu in eine Soße aus dem Knoblauch, Inwer, 60 ml Soja-Soße und 60 ml Rotwein einlegen; etwas Pfeffer, Salz und Curry dazu. Längere Zeit, am besten über Nacht, ziehen lassen
  • Mören und Paprika stiften
  • Soße vom Tofu auf die Mören abgießen und auch die darin 30 Minuten ziehen lassen.
  • Pinienkerne anrösten
  • Reis kochen; dann gut abtropfen lassen
  • Den abgetropften Tofu zusammen mit der gewürfteten Zwiebel in Ölivenöl braten; anschließend aus der Pfanne nehmen.
  • Möhren zusammen mit dem Paprika, den Erbsen und der Sojasoße sehr bissfest in der Pfanne garen
  • Reis und Pinienkerne dazugeben und noch kurz erhitzen.

Wer ein bisschen Soße dazu braucht: Guacamole und/oder Erdnuss-Soße eignen sich hervorragend als Soßen dazu.